Allgemeine Reisebedingungen (ARB) der FreeDo GmbH (Marke: Gründerio)
Präambel
Diese Allgemeinen Reisebedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der FreeDo GmbH, handelnd unter der Marke „Gründerio“ (im Folgenden „Reiseveranstalter“ oder „Gründerio“ genannt), und dem Kunden (im Folgenden „Reisender“ genannt) für alle von der FreeDo GmbH als Reiseveranstalter angebotenen Pauschalreisen, insbesondere Segel-Retreats und Land-Retreats. Sie basieren auf den zwingenden Bestimmungen des österreichischen Pauschalreisegesetzes (PRG) sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV).
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1. Diese AGB gelten für alle Buchungen von Pauschalreisen, die über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Kommunikationswege bei Gründerio vorgenommen werden. Die AGB werden vor Buchungsabschluss wirksam in den Vertrag einbezogen.
1.2. Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen zur ungeteilten Hand einsteht.
1.3. Vor der Bindung des Reisenden an den Vertrag wird ihm das gesetzlich vorgeschriebene Europäische Standardinformationsblatt für Pauschalreisen zur Verfügung gestellt.
1.4. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss, eg. durch Zahlung der Reisekosten, wird dem Reisenden eine schriftliche Buchungsbestätigung (i.d.R. per E-Mail) übermittelt, die alle wesentlichen Vertragsinhalte ausweist.
2. Insolvenzabsicherung und GISA-Transparenz
2.1. Zur Absicherung von Kundengeldern hat die FreeDo GmbH eine vollumfängliche Insolvenzabsicherung gemäß den strengen Vorgaben der österreichischen Pauschalreiseverordnung (PRV) abgeschlossen. Diese garantiert die Erstattung von Zahlungen sowie die etwaige Rückbeförderung bei Insolvenz des Veranstalters.
2.2. GISA-Eintragung: Die Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der FreeDo GmbH sind im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft unter der GISA-Zahl 39464576 transparent und öffentlich einsehbar (öffentliche Abfrage unter: https://www.gisa.gv.at/abfrage).
2.3. Im unwahrscheinlichen Falle der Insolvenz sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim zuständigen Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH anzumelden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung oder Gesamt-Zahlung durchzuführen, wie auf der Rechnung ausgewiesen. Gemäß PRV darf diese Anzahlung frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden.
3.2. Die Zahlung ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann, spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig und unaufgefordert auf das Konto des Reiseveranstalters zu überweisen.
3.3. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist auf jeden Fall der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung sofort fällig.
3.4. Werden die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist Gründerio nach Mahnung mit kurzer Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
4. Preis- und Leistungsänderungen vor Reisebeginn
4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Gründerio wird den Reisenden über derartige Änderungen klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
4.2. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Vertragsabschluss einseitig um bis zu 8 % zu erhöhen, wenn die Erhöhung ausschließlich auf Änderungen von Beförderungskosten (z.B. stark gestiegene Treibstoffpreise), auf Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. neue Hafengebühren oder Steuern) oder auf Wechselkursänderungen beruht. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Reisende spätestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber informiert wird.
4.3. Übersteigt die notwendige Preiserhöhung 8 % des Reisepreises oder ist Gründerio gezwungen, eine wesentliche Eigenschaft der Reiseleistung erheblich zu ändern, kann der Reisende innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten, angemessenen Frist der Änderung ausdrücklich zustimmen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
5. Rücktritt durch den Reisenden (Stornobedingungen)
5.1. Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Gründerio. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich (per E-Mail) zu erklären.
5.2. Aufgrund der spezifischen Verpflichtungen, die Gründerio für die langfristige Charter von Yachten sowie die verbindliche Buchung von exklusiven Unterkünften und Fachpersonal eingeht, gelten strukturierte Stornopauschalen, die die ersparten Aufwendungen und die anderweitige Verwendbarkeit der Reiseleistungen bereits pauschalierend berücksichtigen:
Spezifische Stornostaffel für Segel-Retreats (Schiffscharter): Da Charteryachten mit strengen Non-Refundable-Verträgen bei den Eignern gebunden werden, gelten für Segel-Retreats verschärfte Bedingungen:
- Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises (entspricht ggf. der Anzahlung).
- Von 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
- Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt (No-Show): 100 % des Reisepreises.
Stornostaffel für Land-Retreats (ohne Schiffscharter):
- Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises.
- Vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
- Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises.
5.4. Dem Reisenden bleibt stets der Nachweis unbenommen, dass dem Reiseveranstalter im konkreten Einzelfall ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, weil der Retreat-Platz an einen Ersatzteilnehmer vergeben werden konnte.
5.5. Ein kostenfreier Rücktritt des Reisenden ist gemäß § 10 Abs 2 PRG nur möglich, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten (z.B. Krieg, Naturkatastrophen vor Ort), die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen.
5.6. Reiseversicherungen: In den Reisepreisen von Gründerio sind keine Storno- oder Reiseabbruchversicherungen inkludiert. Gründerio empfiehlt allen Teilnehmern eindringlich den eigenverantwortlichen Abschluss einer umfassenden Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung inkl. Rückholtransport.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
6.1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Das Konzept der Gründerio-Retreats basiert auf einer intimen, aber interaktiven Gruppendynamik. Gründerio kann wegen Nichterreichens der in der Reiseausschreibung konkret bezifferten Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Die Absage muss dem Reisenden bei Reisen von mehr als 5 Tagen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Reisende alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, vollumfänglich zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.2. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände: Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (Höhere Gewalt) an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Auch hier erfolgt eine unverzügliche Rückerstattung des Reisepreises.
6.3. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen: Gründerio behält sich das Recht vor, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig oder sicherheitsgefährdend verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere für die Missachtung der Anweisungen des Skippers (siehe Ziffer 8). Etwaige Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise trägt in diesem Fall der Reisende.
7. Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung des Reisenden
7.1. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
7.2. Der Reisende hat Gründerio bei der Buchung über etwaige gesundheitliche Einschränkungen, starke Allergien oder die notwendige Einnahme von Spezialmedikamenten wahrheitsgemäß zu informieren, um die medizinische Sicherheit an Bord oder in abgelegenen Gebieten beurteilen zu können.
7.3. Wird die Reiseleistung aus Sicht des Reisenden nicht vertragsgemäß erbracht, hat er diesen Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter oder der lokalen Reiseleitung/dem Skipper anzuzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen (§ 11 Abs 2 PRG). Unterlässt der Reisende diese Mängelanzeige schuldhaft vor Ort, mindert dies etwaige spätere Ansprüche auf Preisminderung oder macht diese gänzlich hinfällig, da dem Veranstalter die Möglichkeit zur Behebung genommen wurde.
BESONDERER TEIL A: Spezifische Bedingungen für Segel-Retreats
Die nachfolgenden Bedingungen tragen der nautischen Natur von Yachtreisen Rechnung und gelten ergänzend zwingend für alle von Gründerio veranstalteten Segel-Retreats.
8. Wetterabhängigkeit und nautisch bedingte Routenänderungen
8.1. Segelreisen sind inhärent naturabhängig und unterliegen starken meteorologischen (Wind, Sturm) und nautischen Gegebenheiten. Die in den Reiseausschreibungen genannten Routen, Inseln und Zielhäfen stellen einen geplanten, idealen Reiseverlauf dar, jedoch ausdrücklich keine vertraglich garantierte Routenführung.
8.2. Der Skipper der Yacht hat das Recht und die nautische Pflicht, die Route bei ungünstigen Wetterverhältnissen (z. B. aufkommender Sturm, Bora in der Adria), bei unvorhersehbaren nautischen Hindernissen, technischen Gebrechen der Yacht oder bei Hafenschließungen aus Sicherheitsgründen flexibel zu ändern.
8.3. Eine aus Sicherheits- oder Wettergründen vorgenommene Änderung der Reiseroute (z. B. das Anlaufen einer geschützten Bucht anstelle der geplanten Marina, der witterungsbedingte Verbleib im Hafen anstelle eines Segeltages) gilt ausdrücklich als unerhebliche Leistungsänderung im Sinne des Pauschalreisegesetzes. Der Gesamtcharakter des Segel-Retreats bleibt dadurch gewahrt. Derartige naturbedingte Änderungen berechtigen den Reisenden ausdrücklich nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Reisepreises.
9. Absolute Weisungsbefugnis des Skippers
9.1. Auf See gilt das Prinzip der klaren Kommandostruktur. Der von Gründerio gestellte Skipper ist der höchste Verantwortliche für die nautische und technische Sicherheit an Bord der Yacht.
9.2. Den Anweisungen des Skippers in Bezug auf die Schiffsführung, die Sicherheit der Crew (z. B. Tragen von Rettungswesten bei Starkwind) und den Erhalt der Yacht ist von allen Teilnehmern ausnahmslos, sofort und widerspruchsfrei Folge zu leisten.
9.3. Der Skipper ist berechtigt, den Törn bei andauernder Gefährdung der Sicherheit von Schiff oder Crew durch das Verhalten einzelner Teilnehmer abzubrechen oder die betreffende Person im nächsten Hafen von Bord zu verweisen (siehe Ziffer 6.3).
10. Infrastruktur-Limitierungen und Leben an Bord (Workation)
10.1. Eine Segelyacht bietet begrenzten Raum und spezifische infrastrukturelle Limitierungen im Vergleich zu einem Hotel. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Doppelkabinen, die Platzverhältnisse sind maritim beschränkt.
10.2. Wasser- und Stromversorgung: Süßwasser und 220V-Strom sind an Bord einer Segelyacht begrenzte Ressourcen, die nur im laufenden Motorbetrieb oder bei Landanschluss in Marinas unbegrenzt zur Verfügung stehen. Das Anlaufen von Marinas kann nicht täglich garantiert werden, da das Naturerlebnis oft das Ankern in einsamen Buchten erfordert. Der Reisende akzeptiert jedoch, dass eine lückenlose Stromversorgung für Laptops und degleichen nicht zugesichert ist.
10.3. Internet (WLAN/Roaming): Die Erreichbarkeit von Mobilfunknetzen unterliegt küstennahen und geographischen Schwankungen. Verbindungsabbrüche auf See oder in abgelegenen Buchten stellen das Wesen eines Retreats dar und begründen keinen Reisemangel. Gründerio übernimmt keine Garantie für die Durchführbarkeit von ausgedehnten, hochauflösenden Video-Calls oder anderen Datenintensiven Tätigkeiten.
10.4. Aktive Teilnahme: Das Segel-Retreat erfordert keinerlei nautische Vorkenntnisse. Ein aktives Einbringen in den Bordalltag (z. B. Hilfe beim Festmachen der Leinen, gemeinschaftliches Kochen) wird begrüßt und fördert das Teambuilding, erfolgt jedoch möglichst auf freiwilliger Basis und unter Anleitung des Skippers.
11. Gesundheitliche Eignung und Seekrankheit
11.1. Mit der Buchung bestätigt der Reisende, dass er physisch und psychisch in der Lage ist, an einer Segelreise teilzunehmen und sich sicher auf einer schwankenden Yacht zu bewegen (Trittsicherheit). 11.2. Seekrankheit ist eine individuelle physische Reaktion des menschlichen Gleichgewichtssinns und fällt ausschließlich in das persönliche Lebensrisiko des Reisenden. Das Auftreten von Seekrankheit stellt rechtlich keinen Reisemangel dar und berechtigt weder zur Preisminderung noch zur Erstattung von Kosten, falls der Reisende sich entschließt, die Yacht vorzeitig zu verlassen und sich auf eigene Kosten an Land in einem Hotel einzuquartieren.
BESONDERER TEIL B: Spezifische Bedingungen für Land-Retreats
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend für alle von Gründerio künftig veranstalteten Land-Retreats (z. B. Alpen-Retreats, Workations in ländlichen Fincas).
12. Outdoor-Aktivitäten, Ausrüstung und Programmänderungen
12.1. Wetterbedingte Flexibilität: Enthalten Land-Retreats spezifische Outdoor-Aktivitäten (z. B. Bergwanderungen, geführte Exkursionen), so ist die Durchführbarkeit stark wetterabhängig. Gründerio behält sich das Recht vor, das geplante Outdoor-Programm aus Sicherheitsgründen (z. B. bei Gewitter-, Sturm- oder Lawinenwarnungen) kurzfristig zu ändern oder durch adäquate Indoor-Fokus-Sessions zu ersetzen. Solche sicherheitsbedingten Anpassungen stellen keinen Reisemangel dar.
12.2. Eigenverantwortung und Ausrüstung: Für ausgeschriebene Outdoor-Aktivitäten ist der Reisende verpflichtet, sich über das Anforderungsprofil zu informieren und geeignete Ausrüstung (insbesondere festes, profiliertes Schuhwerk und wettergerechte Kleidung) mitzuführen. Fehlt diese sicherheitsrelevante Ausrüstung, kann der Leiter des Retreats oder der beauftragte Guide den Reisenden von bestimmten physischen Aktivitäten zu dessen eigener Sicherheit ausschließen. Ein Anspruch auf Preisminderung entsteht für den ausgeschlossenen Reisenden dadurch nicht.
13. Haftung und Gewährleistung des Reiseveranstalters
13.1. Die vertragliche Haftung von Gründerio für Schäden, die nicht Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) sind und nicht schuldhaft (weder vorsätzlich noch grob fahrlässig) herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
13.2. Gründerio haftet grundsätzlich nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als reine Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. eigenständig vom Reisenden gebuchte Ausflüge vor Ort, zusätzliche Transportleistungen zum Startpunkt, Ausleihen von Wassersportgeräten bei Drittanbietern), sofern diese in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und transparent als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
13.3. Haftung für Gepäck: Der Reisende hat sein Gepäck auf der Yacht oder beim Land-Retreat eigenverantwortlich zu sichern. Die Haftung von Gründerio für den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck (z. B. durch eindringendes Seewasser auf der Yacht, beim Be- und Entladen des Dinghis) ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters oder des Skippers beschränkt. Dem Reisenden wird dringend empfohlen, elektronische Geräte (Laptops, Kameras) auf Segelreisen stets wasserdicht (z. B. in Drybags) zu verpacken und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
14. Datenschutz und Bildrechte
14.1. Gründerio erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Reisenden (z.B. Name, E-Mail, Zahlungsdaten, gesundheitliche Hinweise) ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Reisevertrages gemäß den geltenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzrichtlinie von Gründerio.
14.2. Um die Community von Gründerio zu stärken, werden während der Retreats regelmäßig Fotografien und Videoaufnahmen (z. B. an Bord, während der Fokus-Sessions) erstellt. Der Reisende erteilt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Zustimmung, dass diese Aufnahmen für Marketingzwecke (Website, Social Media) von Gründerio unentgeltlich verwendet werden dürfen, sofern keine berechtigten persönlichen Interessen des Reisenden verletzt werden. Der Reisende hat das Recht, dieser Verwendung vor Beginn der Reise oder jederzeit vor Ort gegenüber dem Fotografen oder Reiseleiter ausdrücklich zu widersprechen; Gründerio wird diesen Widerspruch vollumfänglich respektieren.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der FreeDo GmbH findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
15.2. Für Klagen von Gründerio gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen sind, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (Österreich) haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der FreeDo GmbH vereinbart. Für Klagen von Konsumenten gegen Gründerio sowie für Klagen von Gründerio gegen Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (in der Regel der Wohnsitz des Konsumenten).
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Ist eine solche gesetzliche Regelung nicht vorhanden, tritt an deren Stelle eine zulässige Regelung, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand der AGB: v.1.0 | 3.05.2026
Reiseveranstalter: FreeDo GmbH (Marke: Gründerio)
Firmenbuchnummer: FN 584480 f
Zuständiges Handelsgericht: Wien
E-Mail: info@gruenderio.com
