Charterbedingungen

Präambel und Rechtsnatur der Leistung

Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FreeDo GmbH (im Folgenden „FreeDo”) und dem Kunden für die Besorgung der Anmietung einer Yacht (Bareboat-Charter) bei einem selbständigen Charterunternehmen (im Folgenden „Vercharterer” bzw. „Partner vor Ort”).

Rechtsnatur: FreeDo wird im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Kunden tätig und besorgt die Anmietung einer einzelnen, vom Kunden ausgewählten Yacht. Es handelt sich um eine einzelne Reiseleistung. Diese Leistung ist ausdrücklich keine Pauschalreise und keine verbundene Reiseleistung im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG). Die für Pauschalreisen geltenden Bestimmungen (insbesondere zentrale Veranstalterhaftung und Insolvenzabsicherung nach PRV) finden auf diese Leistung keine Anwendung.

Keine Zusammenstellung mehrerer Leistungen: Gegenstand ist ausschließlich die Yacht. FreeDo stellt im selben Buchungsvorgang keine weiteren Reiseleistungen (insbesondere keine Beförderung, keinen Skipper/keine Crew, keine Verpflegung, keinen Transfer, keinen Flug) zu einem Gesamtpaket zusammen. Wünscht der Kunde einen Skipper oder weitere Leistungen, sind diese gesondert und unmittelbar beim Vercharterer bzw. beim jeweiligen Leistungserbringer zu buchen; sie sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1. Mit der Buchungsanfrage beauftragt der Kunde FreeDo mit der Besorgung der ausgewählten Yacht. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von FreeDo zustande.

1.2. Für die konkrete Nutzung der Yacht schließt der Kunde vor Ort regelmäßig zusätzlich einen Chartervertrag mit dem Vercharterer (Partner vor Ort) ab und unterzeichnet dessen Übernahme-/Crewunterlagen. Die Charterbedingungen des Vercharterers gelten für die Yachtnutzung ergänzend; FreeDo stellt sie dem Kunden vor Buchung zur Verfügung bzw. weist auf sie hin.

2. Voraussetzungen in der Person des Kunden

2.1. Die Übernahme und Führung der Yacht setzt einen gültigen, für das Fahrtgebiet und den Yachttyp geeigneten Befähigungsausweis (Segel-/Motorbootlizenz) sowie das erforderliche Funkzeugnis (Funkschein) voraus. Der Kunde sichert bei Buchung zu, über die erforderlichen Nachweise zu verfügen, und legt diese bei Übernahme vor.

2.2. Kann die Yacht mangels gültiger Nachweise nicht übernommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Etwaige Kosten für einen vom Vercharterer gestellten Skipper trägt der Kunde.

2.3. Der Kunde bestätigt, physisch geeignet zu sein, sich sicher an Bord zu bewegen. Seekrankheit fällt in das persönliche Lebensrisiko des Kunden und stellt keinen Leistungsmangel dar.

3. Preis, Vor-Ort-Kosten und Kaution

3.1. Der über FreeDo zu entrichtende Preis umfasst ausschließlich die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Yachtmiete samt der dort genannten Positionen.

3.2. Vor Ort und direkt an den Vercharterer zu zahlen sind die in der Buchungsbestätigung gesondert angeführten Nebenkosten (z. B. Endreinigungs-/Basispaket, Treibstoff, Gas, Wasser, Hafen- und sonstige Gebühren, Kurtaxe, Tourismusabgaben).

3.3. Eine allfällige Kaution bzw. Kautionsversicherung wird nach den Bedingungen des Vercharterers vor Ort abgewickelt. Für die Rückzahlung der Kaution und die Bewertung von Schäden ist der Vercharterer zuständig.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlung erfolgt nach den in der Buchungsbestätigung genannten Fristen und Teilbeträgen auf das Konto von FreeDo.

4.2. Werden fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht geleistet, ist FreeDo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; die Stornoregelung nach Ziff. 5 bleibt unberührt.

5. Rücktritt durch den Kunden (Stornobedingungen)

5.1. Der Kunde kann vor Charterbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei FreeDo.

5.2. Grund der Stornoregelung (Transparenzhinweis): Die gebuchte Yacht wird von FreeDo unmittelbar nach Vertragsabschluss beim Vercharterer verbindlich und zu nicht stornierbaren, nicht erstattungsfähigen Konditionen eingekauft. FreeDo kann die Buchung gegenüber dem Vercharterer nicht rückgängig machen und trägt daher ab Vertragsabschluss die vollen, nicht rückholbaren Kosten der Charter in voller Höhe. Der Kunde nimmt dies vor Buchung ausdrücklich zur Kenntnis.

5.3. Stornoentgelt: Tritt der Kunde – gleich aus welchem in seiner Sphäre liegenden Grund – vom Vertrag zurück oder tritt er die Charter nicht an (No-Show), beträgt das Stornoentgelt 100 % des Charterpreises. Dieser Betrag entspricht dem tatsächlichen, nicht rückholbaren Aufwand, der FreeDo durch den verbindlichen, nicht erstattungsfähigen Einkauf der Yacht beim Vercharterer bereits entstanden ist.

5.4. Ersatzcharterer statt Storno (Umbuchung auf Dritte): Um dem Kunden den vollständigen Verlust zu ersparen, kann er bis [7] Tage vor Charterbeginn (bzw. bis zur Yachtübernahme, sofern der Vercharterer dem zustimmt) eine geeignete Ersatzperson benennen, die die Voraussetzungen nach Ziff. 2 erfüllt und anstelle des Kunden in den Vertrag eintritt. FreeDo leitet die Benennung an den Vercharterer weiter; mit dessen Zustimmung tritt der Ersatzcharterer in den Vertrag ein. Der ursprüngliche Kunde und der Ersatzcharterer haften für den Charterpreis sowie für allfällige Mehrkosten der Umbuchung zur ungeteilten Hand. In diesem Fall entfällt das Stornoentgelt nach 5.3.

5.5. Gegenüber Unternehmern gilt: Das Stornoentgelt beträgt bei Rücktritt oder Nichtantritt in jedem Fall 100 % des Charterpreises entsprechend den nicht erstattungsfähigen Konditionen des Vercharterers. Ein richterliches Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB) sowie der Nachweis eines geringeren Schadens nach 5.5 werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Das Recht zur Benennung eines Ersatzcharterers nach 5.4 bleibt bestehen.

5.6. FreeDo empfiehlt dem Kunden dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die dieses Stornorisiko abdeckt.

6. Nichtbereitstellung der Yacht

6.1. Kann die gebuchte Yacht oder ein gleichwertiger Ersatz (in Größe und Ausstattung vergleichbar) aus vom Vercharterer zu vertretenden Gründen nicht bereitgestellt werden, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der an FreeDo geleisteten Zahlungen. FreeDo unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung gegenüber dem Vercharterer.

6.2. Steht die Nichtverfügbarkeit bereits vor Charterbeginn fest, informiert FreeDo den Kunden unverzüglich.

7. Höhere Gewalt

Wird die Charter durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) unmöglich, richten sich die Rechtsfolgen nach der gesetzlichen Lage und den Bedingungen des Vercharterers. Bereits an FreeDo geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet, soweit sie nicht durch tatsächlich angefallene, nicht rückforderbare Vorleistungen aufgezehrt sind.

8. Rolle und Haftung von FreeDo

8.1. FreeDo schuldet ausschließlich die sorgfältige Auswahl eines leistungsfähigen Vercharterers sowie die ordnungsgemäße Besorgung der Yachtanmietung (korrekte Buchung, korrekte Information des Kunden). Die tatsächliche Leistungserbringung — Übergabe, Einweisung, technischer Zustand, Ausrüstung, Wartung, Betrieb und Rückgabeabwicklung der Yacht — obliegt allein dem Vercharterer (Partner vor Ort).

8.2. Für Mängel der Yacht, Schäden, Havarien, Kautionsfragen sowie für sämtliche Ansprüche aus der Yachtnutzung ist der Vercharterer der zuständige Ansprechpartner. Mängel sind unverzüglich vor Ort dem Vercharterer anzuzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen; FreeDo ist parallel zu informieren.

8.3. Umfang der Verantwortung von FreeDo. Die Haftung von FreeDo bezieht sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Besorgungsleistung nach 8.1. FreeDo übernimmt keine Haftung für die Yacht selbst, ihren Zustand, ihre Ausrüstung oder ihren Betrieb und nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus der Nutzung, Führung oder dem Betrieb der Yacht entstehen; dafür ist ausschließlich der Vercharterer bzw. der die Yacht führende Kunde verantwortlich. FreeDo ist weder Beförderer noch Vermieter der Yacht und schuldet nicht deren mangelfreie Nutzung.

8.4. Innerhalb ihres Verantwortungsbereichs nach 8.1/8.3 ist die Haftung von FreeDo für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die keine Personenschäden sind, der Höhe nach auf den Wert der besorgten Charterleistung begrenzt. Die zwingende gesetzliche Haftung für die von FreeDo selbst schuldhaft verursachte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden und bleibt unberührt.

8.5. Gegenüber Unternehmern gilt: Die Haftung von FreeDo für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den Wert der besorgten Charterleistung beschränkt. Der Ersatz reiner Vermögens- und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

9. Umsatzsteuerlicher Hinweis

Die über FreeDo abgerechnete Charterleistung unterliegt der Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994. Die Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung ist nicht möglich.

10. Ausländischer Chartervertrag

Ist neben diesen Bedingungen die Unterzeichnung eines lokalen Chartervertrags des Vercharterers (z. B. in Kroatien) erforderlich, gelten dessen zusätzliche, gesetzlich zwingende Bestimmungen des jeweiligen Landes ergänzend.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.

11.2. Für Klagen gegen Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ohne inländischen allgemeinen Gerichtsstand sind, wird der Sitz der FreeDo GmbH als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (in der Regel der Wohnsitz des Verbrauchers).

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung bzw. eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Anbieter: FreeDo GmbH (Marke „Gründerio”), FN 584480 f, Handelsgericht Wien — Stand: 12.07.2026