Reduziere dein rechtliches Haftungsrisiko
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Willkommen, erste Infos & Einleitung
Haftungen für Unternehmer:innen – Willkommen & Erste Infos4 Lektionen -
Templates Tools & Rechtlicher Hinweis2 Lektionen
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Haftungsthemen im Zuge der GründungWahl der richtigen & passenden Rechtsform4 Lektionen
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Namensfindung und Firma2 Lektionen
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Gewerbeordnung3 Lektionen
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Gründungsförderung
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Marketingmaßnahmen & Datenschutz4 Lektionen
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Marketing – Fremde Rechte5 Lektionen
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Haftpflichtversicherung2 Lektionen
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Haftungen im operativen GeschäftsbetriebUnternehmensgegenstand GmbH
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Deep Dive: GmbH (Gesellschafter vs Geschäftsführer)3 Lektionen
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Kundenüberprüfung
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Zivilrechtliche Haftung des Unternehmens7 Lektionen
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Finanzierung der Gesellschaft & weiteres Wachstum
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Compliance3 Lektionen
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Insolvenz
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Mandatierung & Zusammenarbeit mit Beratern
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Liquidation & Exit
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WorkbookWorkbook
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Take Aways & Next StepsOutcome & Next Steps4 Lektionen
Teilnehmer 3
Einzelunternehmen
Inhaber des Unternehmens ist eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreibt.
Die Gründung ist an keine Formpflicht gebunden. Das Unternehmen ist automatisch mit der Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde gegründet worden. Bei der Gründung ist kein Stammkapital notwendig. Der Gründer haftet betraglich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
Eine Eintragung eines Einzelunternehmens zum Firmenbuch ist freiwillig möglich. Bei Erreichen der Rechnungslegungspflicht (zweimaliges Überschreiten des Umsatzes von EUR 700.000 oder einmaliges Überschreiten von EUR 1 Mio.) ist eine Eintragung verpflichtend. Ebenso ist ab dann zusätzlich zur bisherigen Einnahmen- + Ausgabenrechnung eine Bilanz zu erstellen.
Link: Firmenbuch – Eintragung Einzelunternehmen (usp.gv.at)
Take Away:
- Durch die Eintragung des Einzelunternehmens ins Firmenbuch kann statt des Vor- und Zunamens ein Firmenname als Bezeichnung für den Geschäftsverkehr verwendet werden
- In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (§ 20 UGB).
- Für die Firmenbucheintragung fallen Gerichtsgebühren an.
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