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Reduziere dein rechtliches Haftungsrisiko

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  1. Willkommen, erste Infos & Einleitung

    Haftungen für Unternehmer:innen – Willkommen & Erste Infos
    4 Lektionen
  2. Templates Tools & Rechtlicher Hinweis
    2 Lektionen
  3. Haftungsthemen im Zuge der Gründung
    Wahl der richtigen & passenden Rechtsform
    4 Lektionen
  4. Namensfindung und Firma
    2 Lektionen
  5. Gewerbeordnung
    3 Lektionen
  6. Gründungsförderung
  7. Marketingmaßnahmen & Datenschutz
    4 Lektionen
  8. Marketing – Fremde Rechte
    5 Lektionen
  9. Haftpflichtversicherung
    2 Lektionen
  10. Haftungen im operativen Geschäftsbetrieb
    Unternehmensgegenstand GmbH
  11. Deep Dive: GmbH (Gesellschafter vs Geschäftsführer)
    3 Lektionen
  12. Kundenüberprüfung
  13. Zivilrechtliche Haftung des Unternehmens
    7 Lektionen
  14. Finanzierung der Gesellschaft & weiteres Wachstum
  15. Compliance
    3 Lektionen
  16. Arbeitsrecht
    3 Lektionen
  17. Insolvenz
  18. Mandatierung & Zusammenarbeit mit Beratern
  19. Liquidation & Exit
  20. Workbook
    Workbook
  21. Take Aways & Next Steps
    Outcome & Next Steps
    4 Lektionen
Kapitel Fortschritt
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Inhaber des Unternehmens ist eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreibt.

Die Gründung ist an keine Formpflicht gebunden. Das Unternehmen ist automatisch mit der Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde gegründet worden. Bei der Gründung ist kein Stammkapital notwendig. Der Gründer haftet betraglich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.

Eine Eintragung eines Einzelunternehmens zum Firmenbuch ist freiwillig möglich. Bei Erreichen der Rechnungslegungspflicht (zweimaliges Überschreiten des Umsatzes von EUR 700.000 oder einmaliges Überschreiten von EUR 1 Mio.) ist eine Eintragung verpflichtend. Ebenso ist ab dann zusätzlich zur bisherigen Einnahmen- + Ausgabenrechnung eine Bilanz zu erstellen.

Link: Firmenbuch – Eintragung Einzelunternehmen (usp.gv.at)

Take Away

  • Durch die Eintragung des Einzelunternehmens ins Firmenbuch kann statt des Vor- und Zunamens ein Firmenname als Bezeichnung für den Geschäftsverkehr verwendet werden
  • In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (§ 20 UGB).
  • Für die Firmenbucheintragung fallen Gerichtsgebühren an.

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