Reduziere dein rechtliches Haftungsrisiko
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Willkommen, erste Infos & Einleitung
Haftungen für Unternehmer:innen – Willkommen & Erste Infos4 Lektionen -
Templates Tools & Rechtlicher Hinweis2 Lektionen
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Haftungsthemen im Zuge der GründungWahl der richtigen & passenden Rechtsform4 Lektionen
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Namensfindung und Firma2 Lektionen
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Gewerbeordnung3 Lektionen
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Gründungsförderung
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Marketingmaßnahmen & Datenschutz4 Lektionen
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Marketing – Fremde Rechte5 Lektionen
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Haftpflichtversicherung2 Lektionen
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Haftungen im operativen GeschäftsbetriebUnternehmensgegenstand GmbH
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Deep Dive: GmbH (Gesellschafter vs Geschäftsführer)3 Lektionen
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Kundenüberprüfung
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Zivilrechtliche Haftung des Unternehmens7 Lektionen
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Finanzierung der Gesellschaft & weiteres Wachstum
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Compliance3 Lektionen
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Insolvenz
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Mandatierung & Zusammenarbeit mit Beratern
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Liquidation & Exit
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WorkbookWorkbook
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Take Aways & Next StepsOutcome & Next Steps4 Lektionen
Teilnehmer 3
Rechtliche Anforderungen an die Firma
Die Firma (muss)
(i) zur Kennzeichnung geeignet sein (deshalb sind reine Branchenangaben oder Gattungsbezeichnung unzulässig)
(ii) muss Unterscheidungskraft besitzen
o die Firma ist geeignet, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen anderen zu wecken
o die Firma ist geeignet, ihren Inhaber (Unternehmensträger) von anderen Personen (Unternehmensträgern) zu unterscheiden
(iii) darf keine irreführenden Angaben über das Unternehmen enthalten, die für die angesprochenen Personenkreise wesentlich sind
(iv) muss den richtigen Rechtsformzusatz führen („Gesellschaft mit beschränkter Haftung“; auch in abgekürzter Form (GmbH) möglich)
Abkürzungen oder sonstige Aneinanderreihungen beliebiger Buchstaben sind zulässig, sofern der Firmenwortlaut aus mindestens 3 Buchstaben besteht. Auch die Verwendung von Top-Domains (zB „.at“) ist zulässig, genügt jedoch für sich alleinstehend nicht dem Kriterium der Unterscheidbarkeit.
Die Verwendung von geografischen Begriffen in der Firma, wie etwa das Wort Österreich oder Austria, bedürfen einer gesonderten Prüfung durch die Wirtschaftskammer. Um die Aufnahme zu rechtfertigen, muss bereits eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung in dem geografischen Gebiet (nachweisbar durch Beschäftigtenanzahl, Umsatzzahlen, Marktanteile etc.) vorliegen. Dies ist durch eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Wirtschaftskammer nachzuweisen.
Take Away: Fehler bei der Wahl der richtigen Firma können zu Haftungen führen. Einerseits kann das Firmenbuchgericht die Eintragung der Firma verweigern, sodass die Gesellschaft unter diesem Namen nie zum Firmenbuch eingetragen wird (Anwalts-/Notarkosten) und beim Verstoß gegen Immaterialgüterrechte und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können Mitbewerber gegen einen auf Unterlassung, Schadenersatz und Veröffentlichung des Urteils klagen (Anwalts- und Prozesskosten sowie Reputationsschaden).
Pro Tipp: In die Überlegungen zur Firma (vor der Gesellschaftsgründung) jedenfalls eine Internet- und Firmenbuchrecherche einfließen lassen, um nicht in bestehende fremde Rechte einzugreifen (bspw weil etwa eine andere GmbH bereits mit der geplanten Firma zum Firmenbuch eingetragen ist). Diese Recherchen werden im Zuge der Gründung durch den rechtlichen Berater, etwa durch einen Rechtsanwalt, durchgeführt. Eine Vorabrecherche kann durch bekannte Suchmaschinen durch den/die Unternehmer:Innen vorab durchgeführt werden.
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