Begriff |
Definition |
ABGB |
ist die Kurzbezeichnung für das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch. Das ABGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, wie beispielsweise im Eigentums- und Besitzrecht, im Personenrecht, im Familienrecht, im Erbrecht und im Vertrags- und Schadenersatzrecht. |
Abfertigung |
ist ein außerordentliches Entgelt, das bei Auflösung (einvernehmlich oder durch eine Arbeitgeberkündigung) des Arbeitsverhältnisses gebührt. Dabei wird zwischen der Abfertigung ALT (für vor dem 01.01.2003 begonnene Arbeitsverhältnisse) und der Abfertigung NEU (für ab dem 01.01.2003 begonnene Arbeitsverhältnisse) unterschieden. |
AGB |
sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGBs werden im Rechtsverkehr standardmäßig einem Vertragsverhältnis zugrunde gelegt. AGBs helfen dabei ein einheitliches Vertragsmanagement zu etablieren und Haftungen zu reduzieren. |
Arbeitsrecht |
regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. |
BAO |
ist die Bundesabgabenordnung. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940
|
Beglaubigung Unterschrift |
bedeutet, dass ein Notar/in/ das Gericht auf einer Privaturkunde bestätigt, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die unterschrieben hat. |
Cold Calling |
darunter ist ein Werbeanruf zu verstehen, der ohne vorherige Einwilligung des Empfängers erfolgt. Solche Anrufe sind verboten und mit hohen Verwaltungstrafen bedroht. Anzeigen sind beim Fernmeldebüro einzubringen.
Gleiches gilt für unerwünschte Werbe-Faxe ohne vorherige Einwilligung. |
CRIF |
ist Lösungsanbieter von Identitäts- und Risikomanagement und Anbieter von Kredit- und Bonitätsinformationen B2C/B2B. Hilft bei der Überprüfung von potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss |
DSG |
ist das Datenschutzgesetz.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597
|
DSG-VO |
ist die europäische Datenschutzgrundverordnung. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32016R0679
|
ECG |
ist das E-Commerce-Gesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001703
|
EKSt/ EKStG |
ist die Einkommensteuer/ das Einkommensteuergesetz. Personen, die in Österreich ein Einkommen erwirtschaften, müssen für dieses Steuer an das Finanzamt bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe (ca. EUR 11.000) ist noch keine Steuer zu entrichten.
Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenrechnung der verschiedenen Einkünfte (etwa Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen) einer Person. |
Eigentumsvorbehalt |
bedeutet, dass das Eigentum nicht mit Vertragsabschluss und anschließender Übergabe übertragen wird, sondern erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Der Vorbehaltskäufer erwirbt mit Übergabe noch nicht unbedingtes, sondern aufschiebend bedingtes Eigentum (Anwartschaftsrecht). Die aufschiebende Bedingung besteht in aller Regel in der vollständigen Kaufpreiszahlung. Beschädigt er die Sache, haftet er zivilrechtlich und – bei Vorsatz – auch strafrechtlich wegen Sachbeschädigung (§ 125 StGB); verkauft er sie, kommt eine strafrechtliche Haftung wegen Veruntreuung (§ 133 StGB) in Betracht. |
Einnahmen-/Ausgabenrechnung |
ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung, bei dem nur die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben erfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich entweder bar oder unbar (über Bankkonten) zugeflossen oder abgeflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip). |
Einzelunternehmen/ e.U. |
ist ein Unternehmen welches von einer einzige Person Inhaberin/Inhaber (Eigentümerin/Eigentümer oder Pächterin/Pächter) und Betreiberin/Betreiber betrieben wird. Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer haftet mit ihrem/seinem privaten Vermögen unbeschränkt für die Schulden ihres/seines Unternehmens. Einzelunternehmen können freiwillig in das Firmenbuch eingetragen werden und haben dann des Firmenzusatz e.U. zu tragen. |
Fernabsatzgeschäft |
ist ein Vertrag, der zwischen einer Unternehmerin und einer Verbraucherin geschlossen wird. Voraussetzung eines Fernabsatzgeschäftes ist, dass der Vertrag ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Unternehmerin und der Verbraucherin im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Telefon, Fax) verwendet werden. |
Firma |
ist der in das Firmenbuch eingetragene Name einer Unternehmerin, unter dem sie ihre Geschäfte betreibt. |
Firmenbuch/Firmenbuchgericht (früher Handelsregister) |
ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten in einer elektronischen Datenbank geführt wird.
Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.
|
FinanzOnline |
ist eine Online-Zugang zur Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt. Der gesamte Prozess – vom Eingang der Steuererklärung per online auszufüllendem Formular bis hin zum Bescheid und zur Zustellung – wird elektronisch abgewickelt. Im Steuerakt können der aktuelle Bearbeitungsstand sowie die vom Dienstgeber übermittelten Lohnzettel, die für eine Bescheiderstellung notwendig sind, eingesehen werden. Auch das gesamte Steuerkonto steht für eine Abfrage zur Verfügung.
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/login.do
|
FinStrG |
ist das Finanzstrafgesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003898
|
FM-GWG |
ist das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009769
|
Garantie |
ist im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige vertragliche Haftung – in aller Regel des herstellenden Unternehmens. |
Gesellschaftsvertrag/Errichtungserklärung |
ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden. |
Gewährleistung |
ist das gesetzlich vorgesehene Einstehen müssen des Verkäufers/Werkunternehmers, für Mängel an einer Sache, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Sache vorgelegen haben. Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe, werden aber häufig verwechselt. |
GewO |
ist die Gewerbeordnung. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
|
GmbHG |
ist das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001720
|
Impressum |
Websites in Österreich haben gesetzlichen Mindestinhaltserfordernissen im Impressum zu entsprechen. |
IO/Insolvenz |
ist die Insolvenzordnung. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001736
Insolvenz bezeichnet den betriebswirtschaftlichen Umstand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. |
Kapitalgesellschaften |
ist ein Überbegriff für GmbHs, AGs und SEs. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Haftung des Gesellschafters mit dem einbezahlten Kapital begrenzt ist. Kapitalgesellschaften sind zwingend in das Firmenbuch einzutragen. |
KESt |
ist die Kapitalertragsteuer.
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben. D.h. die Kapitalertragsteuer wird von der Bank oder der auszahlenden Stelle einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
|
Kollektivverträge |
sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden. |
KÖSt/KStG |
ist die Körperschaftssteuer. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004569
Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer der juristischen Personen (z.B. GmbH) dar. Die Körperschaftsteuer wird vom Einkommen berechnet, das nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen ermittelt wird, wobei alle Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet werden. Die Körperschaftsteuer beträgt 24 Prozent (im Jahr 2022: 25 Prozent, ab dem Jahr 2024: 23 Prozent) vom steuerpflichtigen Einkommen, unabhängig von dessen Höhe. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer nicht als progressiv gestaffelter Tarif ausgestaltet, sondern als linearer Tarif. |
KSV 1870 |
ist der Kreditschutzverband 1870. https://www.ksv.at/unternehmen/organisation
|
Laesio enormis |
oder auch Verkürzung über die Hälfte bezeichnet, bedeutet, dass bei einem Vertrag, einer der beiden Vertragspartner (z.B. Ware gegen Geld) eine Gegenleistung erhält, die nicht einmal die Hälfte dessen darstellt, was der andere Vertragspartner erhält. Der von der laesio enormis betroffene Vertragspartner kann die Aufhebung des Vertrages verlangen. |
LSD-BG |
ist das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009555
|
Mängelrüge § 377 UGB (Betrifft Gewährleistung) |
bedeutet, dass bei Geschäften zwischen Unternehmern der Käufer die Ware nach Erhalt untersuchen und allfällige Mängel “binnen angemessener Frist” beim Verkäufer rügen muss. Tut der Käufer dies nicht, dann gehen seine Ansprüche (z.B. auf Gewährleistung, auf Schadenersatz) verloren.
Auch wenn sich ein Mangel erst später zeigt, muss er der Verkäuferin/dem Verkäufer “binnen angemessener Frist” angezeigt werden, ansonsten können die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. |
Marke /Markenrecht |
(z.B. Buchstaben, Worte, Zahlen oder grafische Darstellungen) ist die Bezeichnung für eine Ware oder eine Dienstleistung eines Unternehmens. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Wort-, Bild- und Wortbildmarken. |
Muster/Musterrecht |
im Sinne des Musterschutzgesetzes ist das Vorbild für das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses (Design). Die einzige Möglichkeit für den Hersteller, sich gegen Nachahmungen und Kopien des Produktes zu wehren, ist, das Muster schützen zu lassen. |
Musterzeichnung |
ist eine Unterschriftenprobe zu Vergleichszwecken. Musterzeichnungen sind z.B. von Geschäftsführern einer GmbH bei der Bestellung zum Geschäftsführer in beglaubigter Form beim Firmenbuch einzureichen. |
NeuFöG |
ist das Neugründer Förderungsgesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005172
|
Notar/Notarin |
sind Juristen, die mit der öffentlichen Aufgabe betraut sind, Willens- und Wissenserklärungen der Parteien, aber auch tatsächliche Vorgänge zu beurkunden. Außerdem legen sie die Willenserklärungen der Parteien aus und bringen sie in juristische Form. |
Notariatsakt |
ist eine schriftliche Urkunde, die von einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung verfasst wird. Durch die Mitwirkung des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu. |
Patent/Patentrecht |
Das Patent gibt der Inhaberin/dem Inhaber das ausschließliche Recht, den geschützten Gegenstand betriebsmäßig herzustellen, ihn in Verkehr zu bringen, ihn feilzuhalten oder zu gebrauchen. Bei der gewerbsmäßigen Ausübung der Erfindung kommen die Vorschriften für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung zur Anwendung. |
Personengesellschaften |
bestehen aus mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschaftern, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen und dafür einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit eine “Kommanditgesellschaft” (KG), eine “Offene Gesellschaft” (OG), eine “GmbH & Co KG” oder eine “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GesBR) zu gründen. Diese entstehen, mit Ausnahme der GesBR, in weiterer Folge erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. GesBR können mangels Rechtspersönlichkeit nicht ins Firmenbuch eingetragen werden. Sie entstehen durch den vertraglichen Zusammenschluss der Gesellschafterinnen/Gesellschafter (formfrei). |
PHG |
ist das Produkthaftungsgesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002864
|
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin |
sind juristisch besonders ausgebildete Beraterinnen/Berater, Vertreterinnen/Vertreter und Helferinnen/Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind unabhängig und haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie können ihre Mandantinnen/Mandanten gerichtlich und außergerichtlich, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertreten. |
Schadenersatz/Schadenersatzrecht |
regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einer anderen Person Ausgleich (Schadenersatz) für eine Schädigung verlangen kann. |
StGB |
ist das Strafgesetzbuch. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
|
TKG |
ist das Telekommunikationsgesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011678
|
UGB |
ist das Unternehmensgesetzbuch. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001702 |
Umsatzsteuer (Ust) |
ist die Steuer für Waren und Dienstleistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer für Kundinnen/Kunden erbringen. Diese wird auch als “Mehrwertsteuer” bezeichnet. Das Unternehmen kassiert von den Kundinnen/Kunden die Umsatzsteuer und muss diese in der Folge an das Finanzamt abführen. |
Unternehmensgegenstand |
beschreibt den Bereich und die Art der Tätigkeit der Gesellschaft. |
Urheberrecht |
besagt, dass der Urheber das alleinige Recht hat, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. |
Verbraucher/in / Konsument/in |
eine Verbraucherin ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, welches weder ihrer beruflichen noch gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. |
Verzug |
bedeutet, dass eine Vertragspartei ihre Leistung nicht zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort oder auf die vereinbarte Weise erfüllt.
Prinzipiell ist zwischen Schuldnerverzug und Gläubigerverzug zu unterscheiden. |
Werkvertrag |
liegt vor, wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt. Im Gegensatz zum Arbeits- oder Dienstvertrag ist beim Werkvertrag das Ergebnis der Dienstleistung entscheidend. Geschuldet wird das Werk (eine konkrete Leistung) oder ein bestimmter Erfolg. |
WiEReG |
ist das Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009980 |
Kapitel Fortschritt
0% abgeschlossen
Kommentare