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Reduziere dein rechtliches Haftungsrisiko

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  1. Willkommen, erste Infos & Einleitung

    Haftungen für Unternehmer:innen – Willkommen & Erste Infos
    4 Lektionen
  2. Templates Tools & Rechtlicher Hinweis
    2 Lektionen
  3. Haftungsthemen im Zuge der Gründung
    Wahl der richtigen & passenden Rechtsform
    4 Lektionen
  4. Namensfindung und Firma
    2 Lektionen
  5. Gewerbeordnung
    3 Lektionen
  6. Gründungsförderung
  7. Marketingmaßnahmen & Datenschutz
    4 Lektionen
  8. Marketing – Fremde Rechte
    5 Lektionen
  9. Haftpflichtversicherung
    2 Lektionen
  10. Haftungen im operativen Geschäftsbetrieb
    Unternehmensgegenstand GmbH
  11. Deep Dive: GmbH (Gesellschafter vs Geschäftsführer)
    3 Lektionen
  12. Kundenüberprüfung
  13. Zivilrechtliche Haftung des Unternehmens
    7 Lektionen
  14. Finanzierung der Gesellschaft & weiteres Wachstum
  15. Compliance
    3 Lektionen
  16. Arbeitsrecht
    3 Lektionen
  17. Insolvenz
  18. Mandatierung & Zusammenarbeit mit Beratern
  19. Liquidation & Exit
  20. Workbook
    Workbook
  21. Take Aways & Next Steps
    Outcome & Next Steps
    4 Lektionen
Kapitel 5, Lektion 1
In Progress

Unterschied reglementierte / freie Gewerbe

Kapitel Fortschritt
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Die Gewerbeordnung unterscheidet primär zwischen reglementierten und freien Gewerben.

Die Unterscheidung zwischen einem reglementierten und freien Gewerbe resultiert aus der Überlegung, dass für reglementierte Gewerbe ein höherer Mindeststandard an Kenntnissen durch den Gesetzgeber gefordert wird (Qualitätssicherung). Beispielsweise soll das reglementierte Gewerbe des Tischlers, besonders qualifizierten/ speziell ausgebildeten Personen vorbehalten sein.

Die Behörde verlangt daher bei der Anmeldung von reglementierten Gewerben zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen, die auch von Antragstellern für freie Gewerbe erfüllt und erbracht werden müssen, besondere Voraussetzung in Form eines sogenannten Befähigungsnachweises.

Die Zuständigkeit der Behörde wird nach dem Ort, an dem das Gewerbe betrieben wird, begründet (Betriebsstandort). Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft). In Städten mit eigenem Statut ist der Magistrat zuständig, wobei in Wien je nach angestrebtem Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63 zuständig ist. 

Den reglementierten und freien Gewerben ist gemein, dass sie beide lediglich anmeldepflichtig sind.

Take Away: Die Gewerbeanmeldung hat jedenfalls vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen sonst können die folgenden Strafen verhängt werden:

  • Wer ein Gewerbe betreibt ohne die notwendige Gewerbeanmeldung durchzuführen, begeht eine Verwaltungsübertretung, welche mit einer Geldstrafe bis zu EUR 3.600,- bestraft wird (§ 366 GewO). Wobei für jeden Tag der unberechtigten Ausübung des Gewerbes eine Geldstrafe von bis zu EUR 3.600,- verhängt werden kann.

Take Away: Dies kann bei fortgesetztem Verstoß sehr teuer werden.

  • Ein Kunde, der sich eine Tätigkeit besorgen lässt oder jemanden zu einer Tätigkeit veranlasst, obwohl er wissen musste, dass sich dieser dadurch der unbefugten Gewerbeausübung schuldig macht (Geldstrafe bis zu € 2.180,–).
  • Übt jemand unbefugt ein Gewerbe aus, dann kann die Gewerbebehörde die Beschlagnahme und den Ausspruch des Verfalls von Waren, Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder Transportmitteln anordnen.
  • Betreibt jemand unbefugt ein Gewerbe, dann kann auch ein Verstoß gegen das Gesetz zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb vorliegen. Gegen solche Personen kann mit Klage auf Unterlassung, Schadenersatz und Veröffentlichung des Urteils vorgegangen werden. Mittels gleicher Klage kann auch gegen den Kunden vorgegangen werden, der sich eine Tätigkeit besorgen lässt oder jemanden zu einer Tätigkeit veranlasst, obwohl er wissen musste, dass sich dieser dadurch der unbefugten Gewerbeausübung schuldig macht.

Sanktionen/Haftung: Hohe Gerichts-/Anwaltskosten, Reputationsschaden, Wirtschaftskammerbeiträge nachzuzahlen

Pro Tipp:

  • Stelle daher vor der Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit sicher, unter welches Gewerbe deine Tätigkeit fällt und verschaffe dir Klarheit, ob es sich um ein freies oder reglementiertes Gewerbe handelt.
  • Bei detaillierten Fragen und bei der Anmeldung deines Gewerbes ist es hilfreich einen rechtlichen Berater, etwa einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

 

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