In diesem Bereich entsteht oft schon das erste große Missverständnis.
Denn die Praxis zeigt, dass viele Selbstständige aufgrund der Tatsache, dass sie ein “freies Gewerbe” ausüben, glauben, dass sie hinsichtlich Gewerbeberechtigung nichts zu tun hätten. Und das ist leider nicht ganz korrekt.
Denn wie der Begriff “freies Gewerbe” schon sagt, handelt es sich jedenfalls um ein Gewerbe und dieses Gewerbe gehört bei der zuständigen Behörde angemeldet. Es gibt jedoch auch Tätigkeiten, für die du tatsächlich nichts bei der Gewerbebehörde zu melden hast und die sozusagen von der Gewerbeordnung ausgenommen sind.
Wie weißt du jetzt, ob du eine Gewerbeberechtigung benötigst?
Folgende Prüfschritte sollen dich bei der Beantwortung dieser Frage unterstützen:
Im 1. Schritt überprüfst du zunächst einmal, ob deine Tätigkeit von der Gewerbeordnung ausgenommen ist. Das ist beispielsweise in folgenden Bereichen der Fall:
- Heilkunde (Human- und Veterinärmediziner, Apotheker, Hebammen, die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe,…)
- Häusliche Nebenbeschäftigungen (zB.: Privatzimmervermietung bis zu 10 Betten,…)
- Künstler (Maler, Musiker, Schauspieler, Sänger, Dirigenten, Tänzer, Diskjockeys, Schriftsteller, Journalisten,…)
- Kinderbetreuung (Tagesmütter, Babysitter,…)
- Rechtsberatung (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder,…)
- Selbstständige Trainer (Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops,…)
Sollte dieser 1. Prüfschritt ergeben, dass du von der Gewerbeordnung ausgenommen bist, dann benötigst du keine Gewerbeberechtigung und hast daher auch nichts Weiteres zu tun.
Wenn deine Tätigkeit allerdings von der Gewerbeordnung umfasst ist, dann erfolgt der 2. Prüfschritt, indem du schaust, ob es sich um ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe handelt. In beiden Fällen hast du jedenfalls ein Gewerbe anzumelden.
Welche Auswirkungen sich dadurch ergeben erfährst du in dem nachstehenden Video:
Zusammenfassung – alle wichtigen Punkte auf einen Blick:
- Beurteile, ob deine Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt oder nicht.
- Wenn deine Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt, dann überprüfe, ob es sich um ein reglementiertes oder ein freies Gewerbe handelt.
- Je nach deinen Standort ist für die Gewerbeanmeldung die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde zuständig (Die Wirtschaftskammer unterstützt dich allerdings auch bei der Anmeldung!)
Nützliche Links:
Liste der reglementierten Gewerbe
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