Was heißt es eigentlich Einzelunternehmer zu sein?
Es gibt einige Besonderheiten, die du bei der Gründung eines Einzelunternehmens kennen solltest, da diese einen wesentlichen Einfluss auf andere Themen in deinem Business haben.
Zum besseren Verständnis erzähle ich dir in dieser Lektion von den in der Praxis häufigsten Missverständnissen in diesem Zusammenhang:
Missverständnis Nr. 1 > Du beantragst deine neue Steuernummer:
Viele glauben, dass sie im ersten Schritt bei der Anmeldung beim Finanzamt ihre neue Steuernummer für ihr Unternehmen bekommen. Das ist nicht so, denn höchstwahrscheinlich, wenn du nicht gerade erst neu nach Österreich gezogen bist, hast u bereits eine Steuernummer in Österreich. Diese Steuernummer findest du beispielsweise auf einem Steuerbescheid einer früheren Arbeitnehmerveranlagung oder direkt im Finanz Online unter “Abfrage Steuernummer”. Nach deiner Anmeldung beim Finanzamt bekommst du diese Steuernummer nochmals mitgeteilt. Es handelt sich allerdings um keine neue Steuernummer.
Missverständnis Nr. 2 > Du benötigst eine Arbeitnehmerveranlagung für deine privaten Absetzposten:
Ab deiner Anmeldung beim Finanzamt musst du beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Diese Einkommensteuererklärung umfasst sowohl deinen betrieblichen Teil für deine Selbstständigkeit, als auch den privaten Teil für deine sogenannten privaten Absetzposten (beispielsweise Familienbonus, Krankheitskosten, etc.). Du musst daher keine zusätzliche extra Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt übermitteln.
Missverständnis Nr. 3 > Wenn ich mehrere Tätigkeitsbereiche ausübe, kann ich jedes meiner Unternehmen gesondert betrachten:
Sofern du mehrere Tätigkeitsbereiche als Einzelunternehmer ausübst und keine andere Gesellschaft (wie beispielsweise eine Personengesellschaft) gründest, bist du nur einmal Einzelunternehmer! Das ist deshalb wichtig zu wissen, weil für dich bestimmte Grenzen, wie zB. die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer, somit auch nur einmal gesamt gelten und die diese Grenze nicht mehrfach “ausnützen” kannst.
Missverständnis Nr. 4 > Die Abkürzung E.U. hinter einem Firmennamen bedeutet Einzelunternehmer:
Das ist falsch! Diese Abkürzung darfst du nur dann hinter deinen Firmennamen schreiben, wenn du im Firmenbuch eingetragen bist – dann ist es sogar ein MUSS für dich. In allen anderen Fällen lasse bitte die Finger von dieser Abkürzung, denn entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass es sich bei E.U. um die Abkürzung für Einzelunternehmer handelt, ist es so, dass sie für “eingetragenes Unternehmen” steht. und zwar handelt es sich hierbei um die Eintragung in das Firmenbuch. Mehr dazu findest du in der nächsten Lektion.
In dem nachfolgenden Video erzähle ich dir nochmals genauer von den Besonderheiten der Rechtsform Einzelunternehmen.
Zusammenfassung – alle wichtigen Punkte auf einen Blick:
- Du musst dich zwar beim Finanzamt anmelden, doch deine Steuernummer bleibt in der Regel gleich (sprich die hattest du bisher schon als Privatperson).
- In Zukunft gibst du “nur” mehr eine Steuererklärung (nämlich die Einkommensteuererklärung) beim Finanzamt ab und diese beinhaltet auch deine privaten Absetzposten.
- Du kannst immer nur ein Unternehmer sein (sofern du keine anderen Gesellschaften gründest). Das ist gerade bei der Berechnung diverser Grenzen zu beachten.
- Es gibt einen Unterschied zwischen den Begrifflichkeiten Einzelunternehmen und eingetragenes Unternehmen.
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